Neuste Infos aus dem Kirchengemeinderat St. Petrus und Paulus Wachendorf

Zu Beginn der letzten Sitzung wurde das Gremium vom Vorsitzenden des Wahlausschusses der Kirchengemeinderatswahl 2020, Herrn Hans-Peter Ruckgaber, über den neuesten Stand bezüglich der Gewinnung von neuen Kandidaten informiert. Nach wie vor ist die erforderliche Zahl – gemessen an den festgelegten 10 Sitzen im neuen Kirchengemeinderat – nicht erreicht. Sechs bisherige KGR-Mitglieder kandidieren wieder, 2 „neue“ Kandidatinnen konnten dazugewonnen werden, also fehlen noch zwei. Angesichts dieser Lage muss der Wahlausschuss am 02.02.2020 die Frist für die Kandidatengewinnung bis 20.02.2020 verlängern. Sind bis dahin die noch fehlenden Kandidaten nicht gefunden, muss eine Wahl ohne Bindung beantragt werden, bei der dann 3/4 der festgelegten Zahl der Mitglieder erreicht werden müssen. Am 21.02.2020 muss der endgültige Wahlvorschlag durch den Wahlausschuss aufgestellt und veröffentlich werden. Sollte es zu einer Wahl ohne Bindung kommen, muss in den Stimmzetteln und Wahlunterlagen deutlich gemacht werden, dass weitere Kandidaten auf die Stimmzettel gesetzt werden können.
Als weitere wichtige Beratungspunkte standen die ab 2021 anstehende Umsatzsteuerpflicht der Kirchengemeinde und damit zusammenhängende und eventuell notwendig werdende Maßnahmen verschiedener Gruppierungen der Kirchengemeinde, des Kirchengemeinderats bzw. des Verwaltungszentrums in Tübingen auf dem Programm.
Des Weiteren wurde noch über den Stand der Erhöhung der Parkplatzschilder und über notwendig gewordene Reparaturmaßnahmen an der Dachrinne am Gemeindehaus St. Josef informiert.
Zum Schluss wurden die Mitglieder noch über ein Meinungsbild zu einer eventuellen Verschiebung der Gottesdienstzeiten am Sonntag von 8.45 Uhr auf 9.00 Uhr und von 10.15 Uhr auf 10.30 Uhr gebeten.

Neuste Infos aus dem Kirchengemeinderat St. Petrus und Paulus Wachendorf