Neue gelockerte Regelungen für unsere Gottesdienste:

Auf der Homepage der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist zu lesen:

„Die geltenden Beschränkungen zur Feier öffentlicher Gottesdienste in der Diözese Rottenburg-Stuttgart zum Schutz vor einer Infektion mit Covid 19  werden gelockert. Um mehr Menschen die Teilnahme an Gottesdiensten zu ermöglichen, soll so
in Kirchenräumen der Rundum-Mindestabstand zwischen Personen und in häuslicher Gemeinschaft lebenden Besuchergruppen von bislang zwei auf 1,5 Meter reduziert werden, sagt Bischof Dr. Gebhard Fürst. Die Neuregelung trete am Montag, 6. Juli, in Kraft und enthalte eine Reihe weiterer Änderungen gegenüber den bislang geltenden Corona-Schutzmaßnahmen.

So wird
bei Gottesdiensten im Freien Gemeindegesang ab Montag wieder möglich sein, wenn ein Rundum-Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird. Generell soll Gemeindegesang jedoch auch im Freien nur in begrenztem Maß eingeplant werden. Wie bisher sollen kleine Chorgruppen oder Kantorinnen und Kantoren zum Einsatz kommen. Kircheneigene Gotteslob-Bücher sollen weiterhin nicht verwendet werden. Werden Gottesdienste, die im Freien geplant waren, wegen schlechten Wetters in eine Kirche verlegt, gelten die Regeln für Kirchenräume. Dort ist Gemeindegesang wegen des zu geringen Abstands nach wie vor nicht möglich, regelt die Verordnung. „Die Erfahrungen der letzten Monate haben gezeigt, dass die Verbreitung von Aerosolen in geschlossenen Räumen eine bedeutende Rolle beim Infektionsgeschehen spielt“, erläutert Bischof Fürst diese Entscheidung …   Es müsse jedoch alles dafür getan werden, um Corona-Virus-Ausbrüche soweit wie möglich zu vermeiden.

Was die Teilnehmerzahl bei Gottesdiensten im Freien betrifft, gibt es ab Montag keine Obergrenze mehr. Die Abstandregelungen von zwei Metern mit Gemeindegesang und 1,5 Metern ohne Gemeindegesang müssen allerdings zu jeder Zeit eingehalten werden

Laut der neuen Verordnung wird für jeden Gottesdienstort, also sowohl für Kirchenräume als auch im Freien, nach wie vor ein Infektionsschutzkonzept benötigt…
Weiterhin verpflichtend ist die Anwesenheit von zwei Ordnern, die den Einlass und die maximale Personenzahl sowie die Einhaltung der Regeln kontrollieren. ...
Alle diese Regelungen gelten übrigens auch für die Eucharistiefeiern anlässlich von Erstkommunion und Firmung.“

Da auch die Anmeldung für die Gottesdienste nicht mehr verpflichtend ist, aber laut Auskunft der bürgerlichen Gemeinde nach wie vor die Namen der Gottesdienstbesucher*innen festgehalten und 4 Wochen lang aufgehoben werden müssen, muss sich ab dem Wochenende 17./18.07.20 auch nur noch zu den Gottesdiensten telefonisch anmelden, wer einen sicheren Platz in der Kirche haben möchte. Wer sich nicht telefonisch im Pfarrbüro unter der Tel. Nummer 07483/ 9 28 09 0 anmeldet, muss sich allerdings dessen bewusst sein, dass es eventuell doch keinen freien Platz mehr in dem Wunschgottesdienst gibt und sie/er wieder nach Hause geschickt werden muss.
Wer sich nicht angemeldet hat, und doch einen Platz in der Kirche bekommt, muss trotzdem namentlich in die Liste der Teilnehmer*innen eingetragen werden, damit eine eventuell notwendige Infektionskette nachverfolgt werden kann.

Für die Gottesdienste in unseren Starzacher Kirchen und Kirchengemeinden heißt das:

Die Anmeldung zu den Gottesdiensten am kommenden Wochenende,
also am Samstag, den 11.07.20 um 18.30 Uhr in Bierlingen und am Sonntag, den 12.07.20 um 8.45 Uhr in Wachendorf und um 10.15 Uhr in Felldorf ist noch zu den Öffnungszeiten des Pfarrbüros, also am Freitag von 9-12 Uhr und am Samstag, den 11.07.20 von 10-12 Uhr möglich!

Die Anmeldung zu den Gottesdiensten am darauffolgenden Wochenende,
Samstag, den 17.07.20 um 18.30 Uhr in Felldorf und am Sonntag, den 18.07.20 um 8.45 Uhr in Bierlingen und um 10.15 Uhr in Wachendorf sowie zu den Gottesdiensten an allen folgenden Wochenenden für diejenigen, die sich anmelden möchten, um sicher zu sein, einen Sitzplatz in der jeweiligen Kirche zu haben, wird nur noch zu den Öffnungszeiten des Pfarrbüros von Dienstag bis Freitag von 9-12 Uhr und am Dienstagnachmittag von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr sein. Der Samstagvormittag entfällt.

Wir freuen uns sehr, dass wir so nach und nach wieder mit immer mehr Gottesdienstteilnehmer*innen Gottesdienste feiern können. Allen aber, die sich dafür einsetzen, dass dies auch hier vor Ort in unseren Kirchen und Kirchengemeinden überhaupt möglich ist, also allen, die die Kirchen und die Gottesdienstorte in den Kirchengemeinden für diese Gottesdienste entsprechend herrichten und „präparieren“, allen, die bereit sind, die geforderten Ordnerdienste zu übernehmen, allen, die Vorsänger-, Lektoren- , Kommunionhelferdienste leisten, den Organist*innen, allen Mesnerinnen, Mesnern, den Reinigungskräften und allen anderen, die sich sonst in irgendeiner Weise dafür einsetzen, dass wir miteinander überhaupt Gottesdienste feiern können, Ihnen allen sei an dieser Stelle ganz herzlich „Danke!“ und „Vergelt´s Gott!“ gesagt.

Pfarrer Josef Gerz und das Pastoralteam.

Neue gelockerte Regelungen für unsere Gottesdienste: